Hinweise zur Einreisequarantäneverordnung
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Schuljahr und das Kindergartenjahr neigen sich zu Ende. Für Viele stehen der Urlaub und möglicherweise eine Reise ins Ausland bevor. In Zeiten der Corona-Pandemie hoffen wir alle, dass wir uns nicht anstecken und auch sonst vor unliebsamen Überraschungen verschont bleiben. Eine solche könnten die Regelungen der noch bis einschließlich 27.07.2020 geltenden Einreisequarantäneverordnung sein, deren Verlängerung nicht ausgeschlossen ist:
Demnach sind Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Risikogebiet im Sinne der Verordnung ist ein Staat oder eine Region außerhalb Deutschlands, für welche zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts über die Einstufung als Risikogebiet, zu finden unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Nach aktuellem Stand gehören u.a. Ägypten, die Türkei und die USA hierzu.
Wir bitten Sie daher dringend, sich eigenverantwortlich zu informieren, ob die Einreisequaran-täneverordnung verlängert wird und im Falle einer Auslandsreise ihr Reiseziel in einem Risikogebiet liegt, damit Sie in Ihre Urlaubsplanungen noch eine ggf. erforderlich werdende 14tägige Heim-Quarantäne nach Rückkehr mit einplanen können.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Peter
Leiter der Koordinierungsgruppe Corona
Koordinierungsgruppe Corona-Pandemie
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